KfW 297 / 298

KFN — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude.

Förderbedingungen 2026, Kredithöhe, EH40 + GWP-Grenzwert und QNG — kompakt erklärt. KfW 297 = private Selbstnutzer, KfW 298 = Vermieter/Investoren; die Förderstufen (mit/ohne QNG) sind in beiden identisch.

Direkt-Antwort

Was ist KfW 297 / 298?

KfW 297 und 298 sind dieselbe Förderung „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude" (KFN) — die Nummer unterscheidet nur den Antragsteller: KfW 297 = Privatpersonen mit Selbstnutzung, KfW 298 = Vermieter, Unternehmen und Genossenschaften. Gefördert werden Neubauten ab Effizienzhaus 40 mit reduzierten Lebenszyklus-Treibhausgasen (befristet bis 31.12.2026 bzw. bis zur Ausschöpfung der Mittel auch Effizienzhaus 55 ohne LCA und QNG); die Förderstufen („Klimafreundliches Wohngebäude" und „mit QNG", bis 100.000 bzw. 150.000 € Kredit pro Wohneinheit) gelten in beiden Nummern identisch. Das eigene Programm „Wohneigentum für Familien" ist KfW 300 — nicht 298.

Vergleich

KfW 297 vs. KfW 298 — Direkt-Vergleich.

Aspekt KfW 297 KfW 298
Antragsteller Privatpersonen mit Selbstnutzung Vermieter, Unternehmen, Genossenschaften, Vereine
Einkommensgrenze Keine Keine
Max. Kredit 100.000 € pro WE (ohne QNG) / 150.000 € pro WE (mit QNG) Identisch: 100.000 € / 150.000 € pro WE je nach QNG-Stufe
Energetisches Minimum EH40 + GWP-Grenzwert (befristet: EH 55) EH40 + GWP-Grenzwert (befristet: EH 55)
QNG-Siegel Nur für die Stufe „mit QNG" (QNG-Plus oder QNG-Premium) Nur für die Stufe „mit QNG" (QNG-Plus oder QNG-Premium)
Förderform Zinsverbilligung (kein Tilgungszuschuss) Zinsverbilligung (kein Tilgungszuschuss)

Quelle: KfW-Merkblatt Kredit 297/298 „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude", Stand 07/2026. Aktuelle Zinssätze direkt bei der KfW oder im Beratungsgespräch. Familien: siehe KfW 300 („Wohneigentum für Familien", eigenständiges Programm).

Voraussetzungen

Was Ihr Bauvorhaben erfüllen muss.

1. Effizienzhaus 40

Jährlicher Primärenergiebedarf max. 40 % eines Referenzgebäudes nach Vorgabe des GEG (heute: Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG). Berechnung nach DIN V 18599 durch Energie-Effizienz-Experten.

2. Treibhausgas-Grenzwert Lebenszyklus

GWP100 (Global Warming Potential über 100 Jahre) im Lebenszyklus höchstens 24 kg CO₂eq/(m²a). Ökobilanz nach EN 15978 über Lebenszyklus von 50 Jahren.

3. Luftdichtheit (Blower Door)

Prüfbericht nach DIN EN ISO 9972 — Pflicht, wenn im Nachweis die Luftdichtheitskategorie I angesetzt oder eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung eingerechnet wird. Dann gelten die Höchstwerte nach § 26 GModG (n50 ≤ 1,5 h⁻¹ mit, ≤ 3,0 h⁻¹ ohne Lüftungsanlage), einzuhalten bei Über- und Unterdruck.

4. QNG (für höchste Förderstufe)

QNG-Plus oder QNG-Premium-Zertifikat für die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" — Kredit bis 150.000 € statt 100.000 € pro Wohneinheit.

5. Energie-Effizienz-Experte (dena)

Eintrag in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste verpflichtend — Berechnung, Antragsbegleitung und Bestätigung nach Durchführung (BnD). Wir übernehmen das.

Praxis

Lohnt sich die Stufe mit QNG?

Mit QNG steigt der Kredithöchstbetrag von 100.000 € auf 150.000 € pro Wohneinheit. Dem stehen die Kosten für Nachhaltigkeitsberatung, Zertifizierung und gegebenenfalls eine aufwendigere Bauausführung gegenüber.

Ob sich das rechnet, hängt von Laufzeit, Zins-Niveau und Bauvolumen ab — wir rechnen es für Ihr Vorhaben im Beratungsgespräch durch.

Wir prüfen das in unserer kostenlosen Online-QNG-Vorprüfung (/qng-vorpruefung) — 19 Fragen in 5 Minuten, danach wissen Sie, ob Ihr Bauvorhaben QNG-fähig ist.

FAQ

Häufige Fragen zu KfW 297 / 298

Was ist KfW 297 und KfW 298?
KfW 297 und 298 sind dieselbe Förderung „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude" (KFN) — die Programmnummer unterscheidet nur den Antragsteller: KfW 297 gilt für Privatpersonen, die den Neubau selbst nutzen; KfW 298 für Vermieter, Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und andere Investoren. Die Förderstufen sind in beiden Nummern identisch: „Klimafreundliches Wohngebäude" (Effizienzhaus 40 plus Treibhausgas-Grenzwert/GWP) und „mit QNG" (zusätzlich QNG-Plus- oder QNG-Premium-Siegel, höhere Kredithöhe); befristet bis 31.12.2026 bzw. bis zur Ausschöpfung der Mittel zusätzlich die Stufe „Effizienzhaus 55" ohne LCA und QNG. Achtung: Das eigene Programm „Wohneigentum für Familien" ist KfW 300.
Was sind die Förderbedingungen?
Kern-Bedingungen: 1) Effizienzhaus-Standard EH40 (Primärenergiebedarf max. 40 % eines Referenzgebäudes). 2) Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus höchstens 24 kg CO₂eq/(m²a) — GWP100. 3) Für höchste Förderstufe: QNG-Plus oder QNG-Premium-Zertifikat. 4) Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (dena-Liste). 5) Blower-Door-Prüfbericht, wenn im Nachweis die Luftdichtheitskategorie I angesetzt oder eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung eingerechnet wird. 6) Vermietung/Eigennutzung als Wohngebäude.
Wie hoch ist die Förderung?
Kredit bis 100.000 € pro Wohneinheit in der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude" (ohne QNG) und bis 150.000 € pro Wohneinheit in der Stufe „mit QNG" — in KfW 297 und 298 gleichermaßen; in der befristeten Stufe „Effizienzhaus 55" bis 100.000 € pro Wohneinheit. Förderung ausschließlich über Zinsverbilligung — einen Tilgungszuschuss gibt es bei KfW 297/298 nicht. Der Zinssatz enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Konkrete Zinssätze schwanken; im Beratungsgespräch rechnen wir Ihren konkreten Fördernutzen aus.
Was ist der Unterschied zwischen „Klimafreundliches Wohngebäude" und „mit QNG"?
„Klimafreundliches Wohngebäude": EH40-Standard plus GWP-Grenzwert, ohne QNG-Zertifikat — Kredithöhe bis 100.000 € pro WE. „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG": zusätzlich QNG-Plus- oder QNG-Premium-Zertifikat verpflichtend — Kredit bis 150.000 € pro WE. Beide Stufen gibt es in KfW 297 UND 298 — die Programmnummer richtet sich allein nach dem Antragsteller (297 Selbstnutzer, 298 Vermieter/Investoren).
Brauche ich zwingend QNG?
Nur für die höchste Förderstufe („Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG"). Die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude" geht auch ohne QNG, mit Kredit bis 100.000 € statt 150.000 € pro WE. Ob sich QNG für Ihr Projekt rechnet, prüfen wir gemeinsam.
Wer ist antragsberechtigt — KfW 297 oder 298?
Die Programmnummer richtet sich nach dem Antragsteller: KfW 297 = Privatpersonen, die das neue Wohngebäude selbst nutzen. KfW 298 = alle übrigen — private Kapitalanleger/Vermieter, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen. Die Förderstufen (mit/ohne QNG) und Konditionen sind in beiden Nummern identisch. Wer als Familie baut und selbst einzieht, sollte zusätzlich KfW 300 („Wohneigentum für Familien") prüfen — ein eigenständiges Programm; für dieselbe Wohneinheit ist eine Kombination mit KfW 297/298 ausgeschlossen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Vorhabenbeginn — also vor Auftragsvergabe an Bauunternehmer. Antragstellung über die Hausbank an die KfW; der Energie-Effizienz-Experte muss die Förderfähigkeit vor Antragstellung berechnen und bestätigen.
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