Nichtwohngebäude

Energieberatung für Gewerbe, Büro und Industrie.

Energieaudit nach DIN EN 16247-1, BAFA-EBN-Beratung, Nachweis nach GEG (heute: Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG) für Nichtwohngebäude — von der Bestandsanalyse bis zum Sanierungsfahrplan. Festpreise nach Gebäudegröße.

Was wir leisten

Von der Pflicht-Erfüllung bis zum strategischen Sanierungsplan.

BAFA-EBN — Energieberatung Nichtwohngebäude

Förderfähig nach „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)": Modul 1 Energieaudit, Modul 2 Energieberatung (Pendant zur EBW).

Energieaudit DIN EN 16247-1

Pflicht-Audit alle 4 Jahre für alle Unternehmen, die kein KMU sind (§ 8 EDL-G, BAFA-kontrolliert). Wir erstellen das normkonforme Audit inkl. Maßnahmenkatalog und Wirtschaftlichkeitsrechnung.

GModG-Nachweis Nichtwohngebäude

Energieausweis nach Bedarf, Inspektionspflicht für Klimaanlagen >12 kW, Anforderungen an neue Heizungen nach §§ 42/43 GModG.

Sanierungsfahrplan Gewerbe

Schritt-für-Schritt-Plan über 10–20 Jahre mit Investitions- und Einspar-Kalkulation.

DIN V 18599 Bilanzierung

Energiebilanz nach Zonen — die Pflicht-Berechnung für den GModG-Nachweis bei Neubau.

Förderung durch BEG-NWG

BEG-Förderung für Nichtwohngebäude: Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Sanierung zum Effizienzgebäude (BEG NWG). Wir machen die Antragsbegleitung.

Wer profitiert?

Nichtwohngebäude sind kein Sonderfall — sondern ein eigener Standard.

Bürogebäude und Verwaltung. Klassische Büro- und Verwaltungsbauten haben oft hohen Strombedarf für Beleuchtung, IT und Kühlung. Eine systematische Beratung deckt Lastspitzen, ineffiziente Klimatisierung und Beleuchtungsreserven auf — und macht die Sanierung wirtschaftlich planbar.

Gewerbeobjekte: Werkstätten, Handwerksbetriebe, Einzelhandel. Hier mischen sich Nutz- und Prozessenergie. Wir trennen sauber zwischen Gebäudeenergie (förderfähig nach BEG) und Prozessenergie und führen Sie zum jeweils passenden Förderprogramm.

Hallen und Logistik: Lager, Produktion, Kühlhäuser. Große Volumina, oft schlechte Hüllen und hoher Energiebedarf für Lüftung, Heizung oder Kühlung — gerade hier liegt enormes Einsparpotenzial. Mit der zonenweisen DIN-V-18599-Bilanz machen wir sichtbar, wo welche Maßnahme den größten Hebel hat.

Sonderbauten: Schulen, Kitas, Vereinsheime, Sportstätten. Kommunale und gemeinnützige Bauträger haben eigene Förderwege (z. B. in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG). Wir kennen die Programmlandschaft und richten die Beratung so aus, dass die Maßnahmen förderfähig bleiben.

Kleine bis mittelgroße Hotels und Pensionen. Hotels haben ein außergewöhnlich heterogenes Energieprofil: Heizung, Warmwasser, Küche, Wäscherei, Beleuchtung. Wir bilanzieren das Gebäude mit seinen typischen Lastprofilen und finden den wirtschaftlichsten Sanierungspfad.

Die Verfahren für Nichtwohngebäude unterscheiden sich grundlegend vom Wohnbau: Andere Pflichten (Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für Nicht-KMU), andere Förderlogik (BAFA-EBN statt EBW) und eine andere Bilanzierung (DIN V 18599 zonenweise statt vereinfachter Wohngebäude-Berechnung). Genau diese Spezialisierung bringen wir mit.

Ablauf

So läuft die Beratung ab.

Vier klar abgegrenzte Phasen. Sie wissen jederzeit, wo wir stehen und was als Nächstes kommt.

01

Bestandsaufnahme vor Ort

Hülle, Anlagentechnik, Nutzerprofile, Energieverbrauchsdaten — wir nehmen Ihr Gebäude und seine Nutzung systematisch auf.

02

Auswertung und Berechnung

DIN V 18599-Bilanz, IST-Zustand, Schwachstellen — zonenweise berechnet und mit Ihren realen Verbrauchsdaten plausibilisiert.

03

Maßnahmenkatalog

Priorisierte Empfehlungen mit Investition, Einsparung, Förderung und Amortisationszeit — eine echte Entscheidungsgrundlage.

04

Bericht und Begleitung

Normkonformer Bericht für BAFA, Förderantrag, optional Umsetzungsbegleitung bis zur ersten Maßnahme.

FAQ

Häufige Fragen zur NWG-Energieberatung

Was ist der Unterschied zwischen Wohn- und Nichtwohngebäude-Beratung?
Die Förderprogramme, die rechtlichen Pflichten und die Bilanzierungsverfahren unterscheiden sich grundlegend. Wohngebäude werden über die BAFA-EBW (Energieberatung Wohngebäude) gefördert und enden im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Nichtwohngebäude laufen über die BAFA-EBN — mit anderem Förderdeckel, anderem Pflichtenheft und der Möglichkeit eines normkonformen Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Auch die energetische Bilanzierung erfolgt nach DIN V 18599 zonenweise (z. B. Büro, Lager, Sanitär getrennt), nicht über das vereinfachte Wohngebäude-Verfahren.
Bin ich zum Energieaudit verpflichtet?
Verpflichtet sind nach § 8 EDL-G alle Unternehmen, die kein KMU sind (Empfehlung 2003/361/EG) — alle vier Jahre, kontrolliert durch das BAFA. Bei einem Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 kWh/Jahr genügt ein vereinfachter Nachweis. Ab 7,5 GWh Jahresenergieverbrauch verlangt das EnEfG zusätzlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem. Wir klären im Erstgespräch, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt.
Was kostet eine BAFA-EBN-Beratung?
Der Honoraransatz hängt von Gebäudegröße, Komplexität und Anzahl der Zonen ab. Wir arbeiten mit transparenten Festpreis-Paketen — gestaffelt nach Nettogrundfläche und Anlagentechnik. Konkret nennen wir den Preis nach einem unverbindlichen Erstgespräch und ggf. einer kurzen Vor-Ort-Sichtung. Die BAFA bezuschusst Ihre förderfähigen Beratungskosten (gedeckelt je nach Modul und Gebäudegröße).
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude-Beratung?
Gefördert wird nach der BAFA-Richtlinie „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) in drei Modulen: <strong>Modul 1 (Energieaudit DIN EN 16247-1)</strong>, <strong>Modul 2 (Energieberatung nach DIN V 18599, Pendant zur EBW)</strong> und <strong>Modul 3 (Contracting-Orientierungsberatung)</strong>. Förderquote und Höchstbeträge richten sich nach der jeweils aktuellen Richtlinie. Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderantrag.
Welche Pflichten gelten nach GModG für Bestands-Nichtwohngebäude?
Das GModG regelt u. a.: Energieausweis-Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung; Inspektionspflicht für Klimaanlagen mit Nennleistung über 12 kW (Intervall in der Regel 10 Jahre). Die pauschale 65-%-Erneuerbaren-Pflicht und die Betriebsverbote bzw. Austauschpflichten für alte Kessel sind mit dem GModG entfallen. Beim Heizungstausch nennt § 42 GModG die wählbaren Optionen; neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen die Bio-Treppe nach § 43 GModG einhalten (10 % erneuerbar ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040). Bei größeren Sanierungen können zusätzliche Anforderungen an die Außenhülle greifen.
Was ist DIN EN 16247-1?
DIN EN 16247-1 ist die europäische Norm für Energieaudits in Unternehmen. Sie definiert ein strukturiertes Verfahren: Vorgespräch, Datenerfassung, Vor-Ort-Begehung, Analyse, Maßnahmenvorschläge mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Abschlussbericht. Das Audit muss 90 % des Energieverbrauchs des Unternehmens abdecken und für jede signifikante Verbrauchsstelle Einsparpotenziale beziffern. Für Unternehmen, die kein KMU sind, ist das Audit nach § 8 EDL-G alle vier Jahre verpflichtend und wird vom BAFA kontrolliert.
Können Sie auch denkmalgeschützte Gewerbebauten beraten?
Ja. Denkmalgeschützte Bauten haben besondere Regeln — das GModG lässt hier Abweichungen zu, und die KfW-Programme bieten eigene Förderkonditionen für denkmalgeschützte Sanierungsobjekte. Wir prüfen jeden Fall individuell mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde und entwickeln Sanierungskonzepte, die wirtschaftlich, energetisch und denkmalrechtlich tragfähig sind.
Was, wenn unser Unternehmen mehrere Standorte hat?
Für das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 müssen mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs erfasst werden — bei mehreren Standorten arbeiten wir mit einer repräsentativen Stichprobe (Multi-Site-Audit). Wir planen die Standortauswahl gemeinsam, sodass Aufwand und Ergebnisqualität im Verhältnis stehen. Standorte außerhalb Norddeutschlands sind möglich, Reisekosten weisen wir transparent aus.
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