M-tectum
Energieberatung

Energieberatung mit bis zu 850 € BAFA-Zuschuss.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Energieausweis und strategische Beratung — zertifiziert, BAFA-gefördert, auf Ihr Gebäude zugeschnitten. Einzugsgebiet Hamburg + 75 km.

Moderner Schreibtisch mit Bauplänen und Energieeffizienz-Chart

Vertrauen seit 2006

M-Tectum in Zahlen

20 Jahre
Am Markt seit 2006
Hamburg & Norddeutschland
350
Messungen pro Jahr
Blower Door · Durchschnitt der letzten Jahre
7000+
Messungen gesamt
Über 20 Jahre Vor-Ort-Praxis
DIN EN ISO 9972
Messverfahren
Prüfberichte normkonform nach dieser Norm
Leistungsumfang

Von der Bestandsaufnahme bis zum Förderantrag.

dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte

Eingetragen in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste — Voraussetzung für alle Förderanträge.

BAFA-gefördert

50 % Zuschuss auf das Beratungshonorar (max. 650 € EFH/ZFH, max. 850 € ab 3 Wohneinheiten).

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Schritt-für-Schritt-Plan mit Maßnahmen, Kosten und Einsparpotenzialen — zertifiziert nach BAFA-Richtlinie.

iSFP-Förderbonus nutzen

Mit iSFP gibt es bei den BAFA-geförderten BEG-Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten.

Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauch)

Pflichtdokument bei Verkauf und Neuvermietung — Detail-Infos auf der eigenen Seite /energieausweis.

Vor-Ort-Begehung

Wir schauen uns Ihr Gebäude persönlich an — das ist der Unterschied zu Online-Tools.

BAFA-Förderung

Was die Energieberatung konkret kostet.

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernimmt 50 % des Beratungshonorars — bis zu folgenden Maximalbeträgen:

  • EFH
    Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus
    max. 650 € BAFA-Zuschuss (50 % des Honorars)
  • MFH
    Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten
    max. 850 € BAFA-Zuschuss (50 % des Honorars)
  • WEG
    Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
    + bis zu 250 € Zusatzbonus bei Ergebnis-Präsentation in der Eigentümerversammlung

Quelle: BAFA Richtlinie „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW). Wir kümmern uns um den Förderantrag — Sie bekommen den Zuschuss direkt vom BAFA erstattet.

Qualifikationen

Was uns ausweist — belastbar, nicht behauptet.

Alles, was Sie unten sehen, ist aktuell gültig und in den offiziellen Listen eingetragen. Keine Buzzwords, keine fiktiven Siegel.

DIN EN ISO 9972
Messverfahren 3 (Anhang NA)
dena-Energieeffizienz-Experte
für Förderprogramme des Bundes
Energieeffizienz-Experte (KfW)
für Wohn- und Nichtwohngebäude
BAFA-Energieberater
für Wohngebäude (EBW)
Energieberater (HWK)
Handwerkskammer für Schwaben
Seit 2006 am Markt
Energieberatung & Messtechnik
FAQ

Häufige Fragen zur Energieberatung

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für die Energieberatung?
Für Einfamilien- und Zweifamilienhäuser 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 €. Für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten 50 %, maximal 850 €. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen Bonus von bis zu 250 €, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Rechtsgrundlage ist die BAFA-Richtlinie "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW).
Was ist ein iSFP — individueller Sanierungsfahrplan?
Der iSFP ist das standardisierte Hauptergebnis der BAFA-Energieberatung. Sie bekommen eine strukturierte Gesamtübersicht: welche Maßnahmen bringen wie viel Energieeinsparung, was kosten sie, in welcher Reihenfolge machen sie Sinn? Zusätzlich gibt es bei Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem iSFP einen iSFP-Bonus (BEG Einzelmaßnahmen): 5 Prozentpunkte zusätzlich auf den Fördersatz. Hinweis: Ab dem 21.07.2026 (BEG-Reform) wird der iSFP-Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt — und nur auf den Betrag, der darüber liegt.
Welche Voraussetzungen muss mein Gebäude erfüllen?
Das Gebäude muss in Deutschland stehen, überwiegend als Wohngebäude genutzt werden und der Bauantrag muss mindestens 10 Jahre zurückliegen. Der BAFA-Antrag muss vor Auftragsvergabe — also vor Beginn der Beratung — gestellt werden. Eine Beratung pro Gebäude alle 4 Jahre wird gefördert.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — was brauche ich?
Ein Verbrauchsausweis basiert auf den realen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (günstiger, aber ungenauer; nicht zulässig für Wohngebäude mit Bauantrag vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten ohne erfolgte Sanierung auf WSchVO-1977-Niveau). Ein Bedarfsausweis wird nach DIN V 18599 ingenieurmäßig berechnet und ist bei Neubauten und sanierungsbedürftigen Altbauten Pflicht. Wir beraten Sie, was für Ihren Fall zulässig und sinnvoll ist.
Wie lange dauert die Beratung?
Die Vor-Ort-Begehung dauert 2–3 Stunden. Danach erfolgt die Auswertung und iSFP-Erstellung, für die wir 2–4 Wochen einplanen. Im Anschluss gibt es ein Abschlussgespräch, in dem wir den Plan gemeinsam durchgehen — auf Wunsch auch in der Eigentümerversammlung (zusätzliche WEG-Förderung).
Können wir das auch kombiniert machen — Energieberatung + Blower Door?
Ja, sehr sinnvoll. Die Luftdichtheitsmessung nach DIN EN ISO 9972:2018-12, Anhang NA liefert mit dem n50-Wert eine harte Kennzahl für die Energiebilanz nach DIN V 18599 (relevant für GEG § 26 und KfW-Effizienzhaus-Nachweise). Aus über 350 Messungen pro Jahr fließt diese Praxiserfahrung direkt in die Beratung ein — wir erkennen typische Schwachstellen, bevor sie teuer werden. Kombi-Pakete sind günstiger als Einzeltermine.
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