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Energieausweis

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Verkauf und Vermietung.

Rechtssicher nach GEG, ausgestellt von einem BAFA-zertifizierten Energieberater. Persönliche Begehung statt Online-Tool — das Ergebnis hält jeder Käufer- und Behördenprüfung stand.

Was Sie bekommen

Ein Dokument, zwei Varianten — die richtige für Ihr Gebäude.

Bedarfsausweis

Berechnung anhand der Gebäudesubstanz: Dämmung, Fenster, Heizung. Pflicht bei Neubauten und kleineren Altbauten ohne Heizkostenhistorie.

Verbrauchsausweis

Auswertung der Heizkostenabrechnungen der letzten 36 Monate. Günstiger, schneller — ausreichend für viele Verkaufs- und Vermietungssituationen.

GEG-konform

Erstellung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und DIN V 18599. 10 Jahre gültig, anerkannt für Makler, Notar und Käufer.

BAFA-zertifizierter Berater

Eingetragen in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste. Voraussetzung für rechtssichere Energieausweise nach § 88 GEG.

Schnelle Lieferung

Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb von 3-5 Werktagen, Bedarfsausweis nach Vor-Ort-Begehung in 1-2 Wochen.

Mit Modernisierungsempfehlungen

Jeder Energieausweis enthält konkrete Vorschläge, wie die Effizienz wirtschaftlich verbessert werden kann — relevant für KfW-Förderungen.

Was im Energieausweis steht

Pflichtangaben nach GEG § 80–86.

Ein Energieausweis ist mehr als ein Stempel auf Papier — er enthält die wesentlichen energetischen Kennzahlen Ihres Gebäudes auf einer ampelartigen Skala von A+ bis H. Konkret finden Sie:

  • Endenergie- und Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a)
  • Effizienzklasse A+ bis H (vergleichbar wie bei Haushaltsgeräten)
  • CO₂-Emissionen in kg/(m²·a)
  • Eingesetzte Energieträger für Heizung und Warmwasser
  • Erneuerbare-Energien-Anteil am Wärmebedarf
  • Modernisierungsempfehlungen mit Wirtschaftlichkeitsabschätzung
  • Baujahr Gebäude und (falls relevant) Heizungsanlage

Nach § 87 GEG müssen die wichtigsten Werte auch in jeder Immobilien-Anzeige für Verkauf oder Vermietung erscheinen. Wir liefern den Ausweis als PDF — fertig zum Weiterleiten an den Makler oder den Käufer.

FAQ

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wann brauche ich einen Energieausweis?
Ein gültiger Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden. Bei Besichtigungen muss er unaufgefordert vorgelegt werden, in Immobilien-Anzeigen sind die Pflichtangaben (Energieträger, Endenergiebedarf, Baujahr, Effizienzklasse) zu nennen. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 15.000 €.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — was ist Pflicht?
Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die zudem nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchVO 1977) energetisch modernisiert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht (§ 80 GEG). In allen anderen Fällen besteht Wahlfreiheit. Wir beraten Sie, welche Variante für Ihr Gebäude rechtssicher und sinnvoll ist.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach umfassender energetischer Sanierung empfehlen wir eine vorzeitige Neuausstellung — der bessere Kennwert wird beim Verkauf zum echten Argument.
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis liegt typisch bei 150 – 250 € netto, ein Bedarfsausweis je nach Gebäudegröße und Komplexität bei 350 – 600 € netto (inkl. Vor-Ort-Begehung). Festpreis erhalten Sie nach kurzer Anfrage — keine Stundensätze, keine Überraschungen.
Brauche ich für den Bedarfsausweis eine Vor-Ort-Begehung?
Ja, in der Regel schon. Wir nehmen Maße auf, dokumentieren Konstruktionen, prüfen Heizung und Warmwasser. Das ist genauer als reine Aktenarbeit — und es entstehen oft nebenbei Erkenntnisse, die für eine spätere Sanierung wertvoll sind.
Kann ich den Energieausweis mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja. Bei einer BAFA-Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) ist der Bedarfsausweis oft im Honorar enthalten. Auch in Kombination mit einer Blower-Door-Messung oder Thermografie ergeben sich attraktive Pakete.
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