KfW, BAFA, GEG und QNG verlangen unterschiedliche Messungen und Begleitungen. Diese Übersicht ordnet jedes Programm den nötigen Nachweisen zu — und zeigt sofort, welche M-tectum-Leistung Sie brauchen.
Jede Karte zeigt: Pflicht-Nachweise des Programms, die passende
M-tectum-Leistung mit Festpreis und die Förderhöhe. Programme in
grauer Markierung sind gesetzliche Pflicht ohne
eigene Förderung.
KfW 261
KfW 261 — Wohngebäude · Effizienzhaus 55/40
Sanierung Wohngebäude (nur Sanierung zum Effizienzhaus)
Pflicht-Nachweise
Blower Door Test nach DIN EN ISO 9972 (i. d. R. erforderlich)
Energetische Fachplanung & Baubegleitung
Nachweis Hüllflächenqualität
Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten (BzA/BnD)
Kredit bis 150.000 € je WE · Tilgungszuschuss 5 % (EH85/Denkmal) bis 20 % (EH40); zzgl. EE/NH-Bonus 5 PP, WPB-Bonus 10 PP, serieller Sanierungsbonus 15 PP (ab 21.07.2026: EE-Bonus entfällt — EE wird Standard; WPB+SerSan bis 25 % kumulierbar; Tilgungszuschüsse −10 %)
KfW 297/298 QNG-Pflicht in Stufe NH
KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Neubau Wohngebäude (mit/ohne QNG)
Pflicht-Nachweise
QNG-Plus oder QNG-Premium-Zertifikat (Stufe NH)
Lebenszyklusanalyse (LCA)
Blower Door Test
Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten (BzA/BnD)
Stand der Förderkonditionen: 2026. Programme,
Förderhöhen und Voraussetzungen ändern sich häufig — die jeweils
aktuell gültigen Bedingungen entnehmen Sie bitte KfW, BAFA oder
Ihrem Sachverständigen. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle
Förderberatung.
Sie wollen wissen, was für Ihr konkretes Vorhaben in Frage
kommt? Unser Online-Check führt Sie in fünf Schritten zu einer
passenden Förder-Auswahl — ohne Anmeldung, ohne Daten-Abgabe.
Was die einzelnen Nachweise kosten, sehen Sie transparent in unserer
Preisübersicht mit Festpreisen. Den am häufigsten
geforderten KfW- und GEG-Nachweis können Sie direkt über unseren
Blower-Door-Konfigurator mit Sofortpreis
beauftragen — Festpreis ab 349 € im 75-km-Umkreis um Hamburg.
Zum 21.07.2026 wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert (Haushaltsbeschluss vom 08.07.2026). Die wichtigsten Änderungen: Der iSFP-Bonus (5 Prozentpunkte) gilt künftig erst ab 30.000 € förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen — und nur auf den Betrag darüber. Bei der Heizungsförderung wird der Einkommensbonus dreistufig (40 % bis 30.000 € zvE, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €), neu mit Familienzuschlag (−10.000 € zvE bei minderjährigem Kind im Haushalt); die förderfähigen Ausgaben starten bei 28.000 € und sinken halbjährlich. In der systemischen Sanierung (KfW 261) entfällt der EE-Bonus (die EE-Klasse wird Standard), die Tilgungszuschüsse sinken um 10 %, WPB- und SerSan-Bonus werden ausgeweitet und sind bis 25 % kumulierbar. WICHTIG — Umstellungsphase 09.–20.07.2026: In dieser Zeit können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) bzw. Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden; bereits ausgestellte BzA/TPB können noch bis 20.07.2026 (KfW bis 20:00 Uhr, BAFA bis 23:59 Uhr) für Anträge nach den BISHERIGEN Bedingungen genutzt werden. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg für Ihr Vorhaben günstiger ist.
Welche Förderung passt zu meinem Vorhaben?
Das hängt von Gebäudetyp, Maßnahme und Eigentums-Status ab. Für Neubauten Wohngebäude führt der Weg über KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau, mit QNG für die NH-Stufe) — die frühere Neubau-Effizienzhaus-Förderung ist seit 2023 eingestellt, KfW 261 gilt heute nur noch für die Sanierung zum Effizienzhaus. Bei Bestandssanierungen lohnt sich zuerst die BAFA-Energieberatung (iSFP) — der iSFP-Bonus erhöht später den Fördersatz für alle BEG-Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte (ab 21.07.2026: erst ab 30.000 € förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen, nur auf den übersteigenden Betrag). Für Gewerbe greifen BAFA EBN und Bundes-Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Den passenden Weg klären wir im Erstgespräch — oder Sie probieren unseren Fördermittel-Check.
Kann ich mehrere Programme kombinieren?
Ja, in vielen Konstellationen. Klassische Kombination: BAFA-Energieberatung mit iSFP (50 Prozent Beratungs-Zuschuss, max. 650 € EFH / 850 € MFH) plus anschließende BEG-Einzelmaßnahmen mit 5 Prozentpunkten iSFP-Bonus (ab 21.07.2026 erst ab 30.000 € Mindestinvestition). Bei Neubauten lässt sich KfW 297/298 nicht zusätzlich mit KfW 261 kombinieren — das schließt sich gegenseitig aus. Förderungen für Heizungstausch (KfW 458) sind eigenständig und kombinierbar mit anderen BEG-EM-Förderungen. Wichtig: Alle Zuschüsse müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden — als Vorhabensbeginn gilt in der Regel der Auftrag an den ausführenden Handwerker bzw. der Liefer-/Leistungsvertrag, nicht der Beratervertrag. Wir prüfen die Förderfähigkeit vor jeder Beauftragung.
Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?
BAFA fördert vor allem Beratungs-Leistungen (Energieberatung Wohngebäude EBW, Nichtwohngebäude EBN) und Einzelmaßnahmen-Zuschüsse (Heizungs-Tausch, Hüllendämmung). KfW fördert größere Vorhaben — Komplett-Sanierungen zum Effizienzhaus, klimafreundliche Neubauten — meist über zinsverbilligte Kredite mit Tilgungs-Zuschüssen. Manche Programme wurden zwischen den Häusern umgeschichtet (z. B. Heizungs-Förderung BEG-EM ist heute komplett bei der KfW). Aktueller Stand ändert sich häufig — wir prüfen das Programm individuell.
Brauche ich für QNG eine separate Beratung?
Ja. QNG ist kein KfW-Programm, sondern ein staatliches Qualitätssiegel des BMWSB, das von akkreditierten Stellen vergeben wird. Für die KfW-Förderung 297/298 in der Stufe „Nachhaltigkeit (NH)" ist QNG-Plus oder QNG-Premium zwingend. Wir begleiten den gesamten Prozess von der Planung über die Nachweise (Ökobilanz, Schadstoffarmut, Barrierefreiheit) bis zur Übergabe an die Zertifizierungsstelle. QNG ist neu in unserem Portfolio.
Bekomme ich die Förderung rückwirkend?
Nein — für Zuschuss-Förderungen (BAFA, KfW-Zuschuss-Programme) gilt grundsätzlich: Antrag vor Vorhabensbeginn. Beginn ist meist der Auftrag an den ausführenden Handwerker oder der Vertrag mit dem Energieberater. Eine Ausnahme: Für KfW-Kredit-Programme reicht oft ein Antrag vor Vertragsschluss mit dem Bauunternehmen. Wir prüfen bei jedem Erstkontakt, ob der Förderweg noch offen ist — bevor wir irgendetwas vertraglich fixieren.
Was kostet die Begleitung durch einen Sachverständigen?
Die Kosten hängen vom Programm und Projektumfang ab. Energieberatung BAFA EBW liegt typischerweise bei 1.300–2.000 € Honorar — wovon 50 Prozent (max. 650 € EFH/ZFH bzw. 850 € MFH ab 3 WE) vom Staat erstattet werden, Ihr Eigenanteil also etwa 650–1.350 €. KfW-Baubegleitung kostet bei Einfamilienhäusern meist 2.500–5.000 € und ist im KfW-Programm anteilig förderfähig. Blower Door Test als Einzelmaßnahme: Festpreis ab 349 € im 75-km-Umkreis um Hamburg. Konkrete Angebote bekommen Sie nach kurzem Erstgespräch oder über unseren Online-Konfigurator.
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