Förder-Matrix

Welche Förderung — welcher Nachweis?

KfW, BAFA, das GEG (heute: Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG) und QNG verlangen unterschiedliche Messungen und Begleitungen. Diese Übersicht ordnet jedes Programm den nötigen Nachweisen zu — und zeigt sofort, welche M-tectum-Leistung Sie brauchen.

Programm-Übersicht

Sieben Programme, ein klarer Blick.

Jede Karte zeigt: Pflicht-Nachweise des Programms, die passende M-tectum-Leistung mit Festpreis und die Förderhöhe. Programme in grauer Markierung sind gesetzliche Pflicht ohne eigene Förderung.

KfW 261

KfW 261 — Wohngebäude · Effizienzhaus 55/40

Sanierung Wohngebäude (nur Sanierung zum Effizienzhaus)

Pflicht-Nachweise
  • Blower Door Test nach DIN EN ISO 9972 (erforderlich, sobald Luftdichtheitskategorie I oder Wärmerückgewinnung angesetzt wird; beim Effizienzhaus 40 EE ist die Luftdichtheit immer messtechnisch zu bestimmen)
  • Energetische Fachplanung & Baubegleitung
  • Nachweis Hüllflächenqualität
  • Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten (BzA/BnD)
Sie brauchen von uns:
Förderhöhe
Kredit bis 150.000 € je WE · Tilgungszuschuss (Merkblatt gültig ab 24.09.2026): EH 40 EE 10 %, EH 55 EE 5 %, EH 70/85 EE 0 %, NH-Klasse +5 PP; die EE-Klasse ist jetzt Standard-Voraussetzung (kein separater EE-Bonus mehr); zzgl. WPB-Bonus 10 PP und Bonus Serielle Sanierung 15 PP (EH 70: 5 PP), kumulierbar
KfW 297/298 QNG-Pflicht in Stufe „mit QNG"

KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Neubau Wohngebäude (mit/ohne QNG)

Pflicht-Nachweise
  • QNG-Plus oder QNG-Premium-Zertifikat (nur für die Stufe „mit QNG")
  • Lebenszyklusanalyse (LCA) — nicht in der befristeten Stufe EH 55
  • Blower Door Test (erforderlich, sobald Luftdichtheitskategorie I oder Wärmerückgewinnung angesetzt wird)
  • Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten (BzA/BnD)
Sie brauchen von uns:
Förderhöhe
Kredit bis 150.000 € pro WE (Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG") bzw. 100.000 € (Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude" und befristet EH 55), Förderung über Zinsverbilligung — kein Tilgungszuschuss
BAFA EBW

BAFA EBW — Energieberatung Wohngebäude

Bestandssanierung Wohngebäude

Pflicht-Nachweise
  • BAFA-Energieberatung Wohngebäude (EBW) durch dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten
  • individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Sie brauchen von uns:
Förderhöhe
50 % Zuschuss auf Beraterhonorar (max. 650 € EFH/ZFH, 850 € ab 3 WE)
BAFA EBN Neu im Portfolio

BAFA EBN — Energieberatung Nichtwohngebäude

Gewerbe, Büro, Industrie

Pflicht-Nachweise
  • dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte für Nichtwohngebäude
  • Energieaudit DIN EN 16247-1 oder Beratungsbericht
  • Maßnahmenkatalog mit Wirtschaftlichkeit
Sie brauchen von uns:
Förderhöhe
Zuschuss nach BAFA-Richtlinie EBN (Modul 1 Energieaudit, Modul 2 Energieberatung); Förderquote und Höchstbeträge nach aktueller Richtlinie
GModG § 26

§ 26 GModG — Luftdichtheit

Neubau (Grenzwerte gelten, wenn die Dichtheit geprüft/angerechnet wird)

Pflicht-Nachweise
  • Höchstwerte einhalten (n50 3,0 h⁻¹ ohne / 1,5 h⁻¹ mit RLT; über 1.500 m³: qE50 4,5 / 2,5 m³/(h·m²)) — bei Über- und Unterdruck, sofern die Luftdichtheit im Nachweis angesetzt wird
  • Blower Door Test als Nachweis empfohlen
  • Energieausweis bei Verkauf/Vermietung/Neubau
Sie brauchen von uns:
Status
Gesetzliche Grenzwerte — keine Förderung, keine generelle Messpflicht
QNG-Plus Neu im Portfolio

QNG-Plus — Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Förder-Voraussetzung für KfW 297/298, Stufe „mit QNG"

Pflicht-Nachweise
  • Bewertung nach einem registrierten Bewertungssystem (z. B. BNK/BNG)
  • Lebenszyklusanalyse (LCA)
  • Schadstoffvermeidung
  • Zertifizierung durch akkreditierte Stelle
Sie brauchen von uns:
Förderhöhe
siehe KfW 297/298
BEG EM

BEG-Einzelmaßnahmen — Heizung, Hülle, Anlagentechnik

Einzelne Sanierungsschritte

Pflicht-Nachweise
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) bzw. Fachunternehmererklärung (je nach Maßnahme)
  • Technische Projekt-Beschreibung
  • Fachunternehmer-Erklärung
Sie brauchen von uns:
Förderhöhe
15–70 % Zuschuss je nach Maßnahme (Heizungstausch für Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen seit 21.07.2026 bis zu 80 %)
Stand & Quellen

Förder-Landschaft ändert sich — wir auch.

Stand der Förderkonditionen: 2026. Programme, Förderhöhen und Voraussetzungen ändern sich häufig — die jeweils aktuell gültigen Bedingungen entnehmen Sie bitte KfW, BAFA oder Ihrer Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihrem -Experten. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Förderberatung.

Sie wollen wissen, was für Ihr konkretes Vorhaben in Frage kommt? Unser Online-Check führt Sie in fünf Schritten zu einer passenden Förder-Auswahl — ohne Anmeldung, ohne Daten-Abgabe.

Was die einzelnen Nachweise kosten, sehen Sie transparent in unserer Preisübersicht mit Festpreisen. Die Luftdichtheitsmessung für KfW- und GModG-Nachweise können Sie direkt über unseren Blower-Door-Konfigurator mit Sofortpreis beauftragen — Festpreis ab 349 € im 75-km-Umkreis um Hamburg.

FAQ

Häufige Fragen zur Förder-Matrix

BEG-Reform zum 21.07.2026 — was ändert sich?
Seit dem 21.07.2026 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Die wichtigsten Änderungen: Der iSFP-Bonus (5 Prozentpunkte) gilt jetzt erst ab 30.000 € (brutto) förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen — und nur auf die Ausgaben über der Höchstgrenze ohne iSFP. Bei der Heizungsförderung ist der Einkommensbonus dreistufig (40 Prozentpunkte bis 30.000 € zvE, 30 bis 40.000 €, 10 bis 50.000 €), neu mit Familienkomponente: lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze pauschal und einmalig um 10.000 €; die förderfähigen Ausgaben starten bei 28.000 € für die erste Wohneinheit und sinken halbjährlich. In der systemischen Sanierung (KfW 261) ist der EE-Bonus entfallen (die EE-Klasse ist Standard-Voraussetzung); der Tilgungszuschuss beträgt jetzt 10 % (EH 40 EE), 5 % (EH 55 EE) bzw. 0 % (EH 70/85 EE), die NH-Klasse bringt 5 Prozentpunkte mehr, WPB- und SerSan-Bonus sind bis 25 Prozentpunkte kumulierbar. Anträge nach den alten Bedingungen waren nur bis 20.07.2026 möglich. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg für Ihr Vorhaben günstiger ist.
Welche Förderung passt zu meinem Vorhaben?
Das hängt von Gebäudetyp, Maßnahme und Eigentums-Status ab. Für Neubauten Wohngebäude führt der Weg über KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau, mit QNG für die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG") — KfW 261 gilt nur für die Sanierung zum Effizienzhaus. Bei Bestandssanierungen lohnt sich zuerst die BAFA-Energieberatung (iSFP) — der iSFP-Bonus erhöht später den Fördersatz für BEG-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (nicht für den Heizungstausch) um 5 Prozentpunkte — seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € (brutto) förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen, nur auf die Ausgaben über der Höchstgrenze ohne iSFP. Für Gewerbe greift unter anderem die BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN). Den passenden Weg klären wir im Erstgespräch — oder Sie probieren unseren Fördermittel-Check.
Kann ich mehrere Programme kombinieren?
Ja, in vielen Konstellationen. Klassische Kombination: BAFA-Energieberatung mit iSFP (50 Prozent Beratungs-Zuschuss, max. 650 € EFH / 850 € MFH) plus anschließende BEG-Einzelmaßnahmen mit 5 Prozentpunkten iSFP-Bonus (ab 21.07.2026 erst ab 30.000 € Mindestinvestition). Bei Neubauten lässt sich KfW 297/298 nicht zusätzlich mit KfW 261 kombinieren — das schließt sich gegenseitig aus. Förderungen für Heizungstausch (KfW) sind eigenständig und kombinierbar mit anderen BEG-EM-Förderungen. Wichtig: Alle Zuschüsse müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden — der Vorhabenbeginn ist programmabhängig: Bei BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA/KfW) ist es der Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Handwerker — Energieberatung und Planung dürfen vorher beauftragt werden; bei der BAFA-Energieberatung selbst (EBW) ist es der Beratungsvertrag, der Antrag muss also vor Vertragsschluss mit uns gestellt sein. Wir prüfen die Förderfähigkeit vor jeder Beauftragung.
Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?
BAFA fördert vor allem Beratungs-Leistungen (Energieberatung Wohngebäude EBW, Nichtwohngebäude EBN) und Einzelmaßnahmen-Zuschüsse an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. KfW fördert größere Vorhaben — Komplett-Sanierungen zum Effizienzhaus, klimafreundliche Neubauten — über zinsverbilligte Kredite, in der Sanierung (KfW 261) mit Tilgungszuschüssen. Den Heizungstausch fördert ebenfalls die KfW. Aktueller Stand ändert sich häufig — wir prüfen das Programm individuell.
Brauche ich für QNG eine separate Beratung?
Ja. QNG ist kein KfW-Programm, sondern ein staatliches Qualitätssiegel des BMWSB, das von akkreditierten Stellen vergeben wird. Für die KfW-Förderung 297/298 in der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" ist QNG-Plus oder QNG-Premium zwingend. Wir begleiten den gesamten Prozess von der Planung über die Nachweise (Ökobilanz, Schadstoffarmut, Barrierefreiheit) bis zur Übergabe an die Zertifizierungsstelle. QNG ist neu in unserem Portfolio.
Bekomme ich die Förderung rückwirkend?
Nein — für Zuschuss-Förderungen (BAFA, KfW-Zuschuss-Programme) gilt grundsätzlich: Antrag vor Vorhabensbeginn. Bei BEG-Einzelmaßnahmen ist das der Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Handwerker (Beratung und Planung vorher sind erlaubt), bei der BAFA-Energieberatung der Beratungsvertrag. Wir prüfen bei jedem Erstkontakt, ob der Förderweg noch offen ist — bevor wir irgendetwas vertraglich fixieren.
Was kostet die Begleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten?
Die Kosten hängen vom Programm und Projektumfang ab. Energieberatung BAFA EBW liegt typischerweise bei 1.300–2.000 € Honorar — wovon 50 Prozent (max. 650 € EFH/ZFH bzw. 850 € MFH ab 3 WE) vom Staat erstattet werden, Ihr Eigenanteil also etwa 650–1.350 €. KfW-Baubegleitung kostet bei Einfamilienhäusern meist 2.500–5.000 € und ist im KfW-Programm anteilig förderfähig. Blower Door Test als Einzelmaßnahme: Festpreis ab 349 € im 75-km-Umkreis um Hamburg. Konkrete Angebote bekommen Sie nach kurzem Erstgespräch oder über unseren Online-Konfigurator.
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