Die DIN EN ISO 9972:2018-12 regelt die Messung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden — vom Messaufbau über die Druckstufen bis zum Prüfbericht. Für den Nachweis nach GEG (heute: Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG) § 26 darf nur eine Messung nach DIN EN ISO 9972:2018-12, Anhang NA, in der Energiebilanz angesetzt werden.
Wo kommt die Norm her?
Die ISO 9972 ist die internationale Norm für die Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden durch Differenzdruck-Messung. In Deutschland erschien die erste Fassung als DIN EN ISO 9972:2015-12 im Dezember 2015 und löste damit die ältere DIN EN 13829 ab. Für EnEV-Nachweise blieb die DIN EN 13829 weiter maßgeblich. Die überarbeitete Ausgabe ist die DIN EN ISO 9972:2018-12. Die Endung „2018-12” steht für die deutsche Fassung vom Dezember 2018.
Die deutsche Fassung enthält den nationalen Anhang NA. Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nach § 26 ist dieser verbindlich; andere Messzwecke können abweichend vereinbart werden.
Drei Verfahren — Verfahren 3 für den gesetzlichen Nachweis
Die Norm unterscheidet drei Mess-Verfahren. Die Vorbereitung des Gebäudes richtet sich nach dem gewählten Verfahren:
Verfahren 1 — Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand
Öffnungen der freien Lüftung werden geschlossen, Öffnungen der mechanischen Lüftung abgedichtet. Für den Nachweis nach § 26 ist Verfahren 3 vorgesehen.
Verfahren 2 — Prüfung der Gebäudehülle
Alle absichtlich vorhandenen Öffnungen werden abgedichtet; Türen, Fenster und Falltüren werden geschlossen.
Verfahren 3 — Prüfung zu einem bestimmten Zweck
Je nach Prüfzweck werden Öffnungen geschlossen, abgedichtet oder offen gelassen. Für den gesetzlichen Nachweis legt der Anhang NA die Vorbereitung in den Tabellen NA.1 bis NA.3 fest. Öffnungen für die freie Lüftung werden dabei nicht zusätzlich abgedichtet. Die Vorbereitung ist so festgelegt, dass das Ergebnis als Kennwert für die energetische Berechnung dient (FLiB).
Verfahren 3 mit der Vorbereitung nach Anhang NA ist das Verfahren für den Nachweis nach § 26; die KfW verweist darauf. Wenn Sie einen Prüfbericht für diesen Zweck erhalten, sollte dort „Verfahren 3 nach DIN EN ISO 9972:2018-12, Anhang NA” stehen. Fehlt die Angabe, fragen Sie nach.
Was passiert während der Messung?
Für den gesetzlichen Nachweis gehören folgende Schritte zur Messung:
- Vorbereitung: Öffnungen nach den Tabellen NA.1 bis NA.3 vorbereiten, Innentüren öffnen, Wetterdaten (Wind, Außen- und Innentemperatur, Luftdruck) protokollieren. Die Norm weist darauf hin, dass bei mehr als 3 m/s Wind bodennah bzw. 6 m/s meteorologisch meist keine brauchbare Nullpunkt-Druckdifferenz erreichbar ist. Dasselbe gilt, wenn das Produkt aus Gebäudehöhe und Innen-Außen-Temperaturdifferenz größer als 250 m·K ist. Das sind Hinweise zu den Messbedingungen, keine festen Windgrenzwerte.
- Nullpunkt-Messung: Mit ausgeschaltetem Gebläse wird die natürliche Druckdifferenz zwischen innen und außen gemessen. Die Absolutwerte der positiven bzw. negativen Mittelwerte dürfen höchstens 5 Pa betragen (FLiB-Checkliste).
- Mess-Phase Überdruck: Das Gebläse drückt Luft ins Gebäude. Pro Druckstufe wird der Luftvolumenstrom protokolliert. Es sind mindestens fünf Messpunkte erforderlich; die kleinste Druckdifferenz liegt bei 10 Pa (± 3 Pa) bzw. beim Fünffachen der natürlichen Druckdifferenz, die höchste bei mindestens 50 Pa. Die Schrittweite beträgt höchstens 10 Pa (FLiB-Checkliste).
- Mess-Phase Unterdruck: Dasselbe in umgekehrter Richtung — das Gebläse saugt Luft aus dem Gebäude.
- Auswertung: Im Bericht stehen nL50 für Unter- und Überdruck sowie der Mittelwert; für den gesetzlichen Nachweis muss jede der beiden Messreihen den Höchstwert einhalten (§ 26 Abs. 1 GModG).
Erforderlich sind mindestens fünf Druckstufen pro Richtung, also zehn Stützstellen insgesamt.
Was muss im Prüfbericht stehen?
Die Norm legt in Abschnitt 7 den Berichtsinhalt fest. Der Fachverband Luftdichtheit (FLiB) stellt dazu seine Prüfbericht-Checkliste für Messungen nach DIN EN ISO 9972:2018-12 (03/2023) bereit. Sie nennt unter anderem:
- Anschrift bzw. Beschreibung des Prüfobjekts und Baujahr
- Messdatum und Zweck der Messung
- Prüfnorm mit Fassung und angewandtes Verfahren
- Außen- und Innentemperatur, Windgeschwindigkeit oder Windstärke sowie Luftdruck
- Luftvolumen und, sofern notwendig, Hüllfläche mit nachvollziehbarer Berechnung
- Beschreibung der Mess-Vorbereitung: Zustand aller Öffnungen (geschlossen, abgedichtet, offen)
- Eingesetzte Messgeräte mit Überprüfungs- bzw. Kalibrierdaten
- Mess-Daten beider Druckrichtungen (Druckdifferenzen und zugehörige Volumenströme)
- Berechnete Kenngrößen: nL50 für beide Druckrichtungen und Mittelwert; qE50, sofern gefordert
- Maßgeblicher Grenzwert und seine Grundlage (Gesetz oder vertragliche Vereinbarung)
- Dokumentation der großen Leckagen (ohne Bewertung)
- Name, Firma und Unterschrift
Leckage-Ortung ist eine Zusatzleistung und keine Normpflicht.
Die drei Kenngrößen, die jeder verstehen sollte:
| Kenngröße | Einheit | Bedeutung |
|---|---|---|
| q50 / V50 | m³/h | Leckagestrom bei 50 Pa |
| nL50 | h⁻¹ | Luftwechselrate (Leckagestrom ÷ Luftvolumen) |
| qE50 | m³/(h·m²) | Hüllflächenbezogene Luftdurchlässigkeit (Leckagestrom ÷ Hüllfläche) |
Bei Gebäuden mit mehr als 1.500 m³ beheiztem oder gekühltem Luftvolumen ist nach § 26 Abs. 3 die hüllflächenbezogene Größe maßgeblich.
Was die Norm zur Kalibrierung sagt
Die Norm verlangt eine regelmäßige Kalibrierung nach Herstellervorgabe; ein festes Intervall schreibt sie nicht vor (ISO 9972, Abschnitt 4.1).
Mess-Unsicherheit
Die Norm enthält ein Verfahren zur Abschätzung der Messunsicherheit (Abschnitt 8, Anhang C). Eine Toleranz beim Grenzwert sieht das Gesetz nicht vor.
Welche Gebäude fallen unter die Norm?
Die DIN EN ISO 9972:2018-12 gilt für die Messung von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Bei über 1.500 m³ beheiztem oder gekühltem Luftvolumen bezieht § 26 Abs. 3 den Höchstwert auf die Hüllfläche: qE50 ≤ 4,5 m³/(h·m²) ohne bzw. qE50 ≤ 2,5 m³/(h·m²) mit raumlufttechnischer Anlage. Diese gesetzlichen Höchstwerte gelten für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Auch Sporthallen und Industriebauten werden nach dieser Norm gemessen. Bei großen Gebäuden können mehrere Gebläse nach Bedarf kombiniert werden (BlowerDoor GmbH, MultipleFan).
Was unterscheidet die DIN EN ISO 9972 von der älteren DIN EN 13829?
Die DIN EN 13829 wurde im Dezember 2015 durch die DIN EN ISO 9972 ersetzt. Für EnEV-Nachweise blieb sie weiter maßgeblich. Der FLiB nennt als Unterschiede:
- eine andere Definition des Innenvolumens
- andere Formelzeichen
- höhere Anforderungen an Messbereich und Genauigkeit der Geräte
Berichte nach DIN EN 13829 waren für EnEV-Bauvorhaben üblich. Für den Nachweis nach § 26 gilt die DIN EN ISO 9972:2018-12, Anhang NA; die KfW verweist ebenfalls auf dieses Verfahren.
Häufige Fragen
Reicht ein Bericht nach „DIN EN ISO 9972” ohne Datums-Angabe?
Der Bericht sollte die Fassung nennen: § 26 verweist ausdrücklich auf DIN EN ISO 9972:2018-12, Anhang NA, und die FLiB-Checkliste nennt diesen Verweis als Berichtsinhalt. Achten Sie beim gesetzlichen Nachweis außerdem auf die Angabe „Verfahren 3”.
Wer prüft, ob die Norm tatsächlich eingehalten wurde?
Bei KfW-Anträgen prüft der Energieeffizienz-Experte Durchführung und Ergebnis der Messung. Für den gesetzlichen Nachweis geht eine Erfüllungserklärung nach § 92 GModG an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Die dena überprüft Energieeffizienz-Experten stichprobenartig und anlassbezogen.
Kann ein Bauherr selbst die Norm-Konformität prüfen?
Ja, in Grenzen: Prüfen Sie, ob die Angaben der FLiB-Checkliste enthalten sind. Der Energieeffizienz-Experte prüft den Bericht und erstellt die Bestätigung nach Durchführung. Den Prüfbericht bewahren Sie 10 Jahre auf und legen ihn der KfW auf Verlangen vor.
Wie oft muss eine Messung wiederholt werden?
Es gibt keine gesetzliche Wiederholungs-Pflicht. Bei Sanierungs-Erweiterungen oder größeren Umbauten ist eine neue Messung sinnvoll.
Für den gesetzlichen Nachweis ist die DIN EN ISO 9972:2018-12, Anhang NA, die Grundlage. Der Prüfbericht sollte die Fassung, Anhang NA und Verfahren 3 nennen. Prüfen Sie die Angaben anhand der FLiB-Checkliste.
Mehr Praxis-Hintergrund finden Sie im Artikel „Blower-Door-Test nicht bestanden — was nun?” und auf der Service-Seite Blower Door Test Neubau.