Ein Blower-Door-Test ist nicht bei jedem KfW-Vorhaben automatisch Pflicht. Entscheidend sind der Ansatz in der Energiebilanz und die Anforderungen der jeweiligen Förderstufe. Für EH 40 EE in der Sanierung gibt es eine ausdrückliche Messpflicht. Dieser Beitrag unterscheidet die Fälle und die Anforderungen an den Nachweis.
Rechtlicher Rahmen
Das GEG (heute: Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG) verlangt in § 13 eine dauerhaft luftundurchlässige Gebäudehülle nach den anerkannten Regeln der Technik. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht zur Blower-Door-Messung. § 26 regelt die Prüfung und die Höchstwerte für die Anrechnung im Energienachweis.
Wird ein Luftdichtheitstest in der Bilanzierung angesetzt, muss er auch nachweislich durchgeführt werden. Die Technischen FAQ der KfW, Nummer 16.04, verlangen dafür die Messung nach DIN EN ISO 9972:2018-12 mit nationalem Anhang NA, mit Über- und Unterdruck für das Gesamtgebäude.
Wann ist der Blower-Door-Test bei KfW-Förderung Pflicht?
- KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau: Wird die Luftdichtheitskategorie I nach DIN V 18599-2 angesetzt, ist ein Messnachweis erforderlich. Ohne Dichtheitsprüfung ist im Neubau Kategorie II zulässig. Eine pauschale Messpflicht allein aufgrund des Programms besteht nicht. Quellen: KfW-TFAQ 2.20 und 16.04, TMA EH55 und TMA KFN.
- KfW 261 – EH 40 EE in der Sanierung: Die Luftdichtheit muss messtechnisch bestimmt werden, auch wenn Kategorie I nicht angesetzt wird. Die BEG-WG-Richtlinie, TMA Abschnitt 3, lässt dafür die Messung am fertigen Gebäude oder in der Bauphase als Qualitätssicherung zu.
- Weitere Förderstufen der Wohngebäudesanierung: Nach derselben Richtlinie bestehen die dort genannten Luftdichtheitsanforderungen nach GEG nicht, sofern Kategorie I nicht angesetzt wird. Die allgemeine Pflicht zur luftdichten Ausführung ist davon zu unterscheiden. Quelle: BEG-WG-TMA, Abschnitt 3.
- Wärmerückgewinnung bei Wohngebäuden: Ihre Anrechnung in der Bilanz setzt einen Dichtheitstest voraus. Allein der Einbau einer Lüftungsanlage begründet diese Aussage nicht. Quelle: KfW-TFAQ 8.16.
- Nichtwohngebäude: Die Messpflicht hängt am Ansatz der Kategorie I. Die Regel zur Wärmerückgewinnung bei Wohngebäuden lässt sich nicht pauschal übertragen. Quelle: KfW-TFAQ 2.21.
Grenzwerte: n50 und qE50
Die KfW schreibt keinen eigenen n50-Grenzwert vor. Für den gesetzlichen Nachweis gelten die Höchstwerte aus § 26 GModG:
| Beheiztes oder gekühltes Luftvolumen | Ohne raumlufttechnische Anlage | Mit raumlufttechnischer Anlage |
|---|---|---|
| Bis einschließlich 1.500 m³ | n50 ≤ 3,0 h⁻¹ | n50 ≤ 1,5 h⁻¹ |
| Über 1.500 m³ | qE50 ≤ 4,5 m³/(h·m²) | qE50 ≤ 2,5 m³/(h·m²) |
n50 bezieht sich auf das Luftvolumen, qE50 auf die Hüllfläche. Im Prüfbericht stehen die Werte für Unter- und Überdruck sowie der Mittelwert; für den gesetzlichen Nachweis muss jede der beiden Messreihen den Höchstwert einhalten.
Für die Bilanzierung von Sanierungen enthält KfW-TFAQ 2.21 eine Sonderregel: Außer bei EH 40 und EH 55 können auch bei Anrechnung von Wärmerückgewinnung nL50 = 3,0 h⁻¹ beziehungsweise qE50 = 4,5 m³/(h·m²) herangezogen werden. Diese Bilanzierungsregel ist von den gesetzlichen Höchstwerten der Tabelle zu unterscheiden. Stimmen Sie den für das Vorhaben maßgeblichen Nachweis mit der Energieeffizienz-Expertin oder dem Energieeffizienz-Experten ab.
Zeitpunkt und Ablauf der Messung
Eine baubegleitende Messung zur Leckagesuche kann helfen, Nachbesserungen vor dem weiteren Ausbau zu planen. Sie ist nicht automatisch der Nachweis für einen in der Bilanz angesetzten Luftdichtheitstest: Dafür muss die luftdichte Gebäudehülle einschließlich aller Durchdringungen fertiggestellt sein. Quelle: KfW-TFAQ 16.04. Die gesonderte Regel der BEG-WG-TMA für die messtechnische Bestimmung bei EH 40 EE ist davon zu unterscheiden.
Für den gesetzlichen Nachweis gilt Verfahren 3 mit der Gebäudepräparation nach Anhang NA der DIN EN ISO 9972:2018-12. Der Anhang bildet weitgehend den Nutzungszustand ab; pauschal alle Außenöffnungen abzudichten ist nicht die richtige Vorbereitung. Quellen: FLiB-Prüfbericht-Checkliste und FLiB-Fachinformation zur Messnorm.
Die KfW verlangt den Prüfbericht, soweit die Messung für den Effizienzhaus-Nachweis erforderlich ist. Die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte prüft Durchführung und Ergebnis. Quelle: TMA EH55, Abschnitt 4.
Was passiert, wenn die Messung nicht ausreicht?
Wird der erforderliche Nachweis nicht erbracht, darf der reduzierte Luftwechsel nicht angesetzt werden. Dann kommen Nachbesserungen mit erneutem Nachweis oder eine Neuberechnung ohne diesen Ansatz infrage. Ob die angestrebte Förderstufe damit erreicht wird, muss die Berechnung zeigen. Quelle: KfW-TFAQ 8.16. Eine eigenständige Messpflicht wie bei EH 40 EE entfällt durch einen geänderten Bilanzansatz nicht.
Können Messkosten gefördert werden?
Luftdichtheitsmessungen können als Leistung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der BEG förderfähig sein. Das KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen, Abschnitt 6.1.5, nennt sowohl die baubegleitende Leckageortung mittels Luftdichtheitsmessung als auch die Luftdichtheitsmessung im Nutzungszustand. Prüfen Sie die Zuordnung zu Ihrem Fördervorhaben vor der Beauftragung.
Weitere Informationen: Blower-Door-Test im Neubau, Blower-Door-Test Hamburg und Angebot anfordern.
Quellen
- GModG § 13: Dichtheit
- GModG § 26: Prüfung der Dichtheit
- KfW: Technische FAQ, Version 7.0, insbesondere 2.20, 2.21, 8.16 und 16.04
- BMWE: BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026, TMA Abschnitt 3
- KfW: Technische Mindestanforderungen EH55, Stand 12/2025
- KfW: Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau, Stand 03/2023
- KfW: Förderfähige Maßnahmen und Leistungen, Version 11.0, Abschnitt 6.1.5
- FLiB: Neues Gesetz – neue Messnorm, Fachinformation vom Mai 2020
- FLiB: Prüfbericht-Checkliste für Messungen nach DIN EN ISO 9972:2018-12