Die DIN 4108-7:2026-04 enthält einen neuen Abschnitt zum Luftdichtheitskonzept. Die Ausgabe ersetzt die Fassung von Januar 2011. Eine praktische Planungshilfe bietet die aktualisierte FLiB-Broschüre „Anleitung zum luftdichten Bauen in Neubau und Modernisierung“, die der Verband im Februar 2026 vorgestellt hat. [1, 2]
Das Wichtigste in Kürze
- Abschnitt 4 der DIN 4108-7:2026-04 behandelt das Luftdichtheitskonzept. [1]
- Die FLiB-Anleitung beschreibt Planung, Abstimmung der Gewerke und Überprüfung der Ausführung. [2, 3]
- § 26 GEG (heute: Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG) verweist für die Nachweismessung auf DIN EN ISO 9972:2018-12 Anhang NA. [4]
- Für den gesetzlichen Nachweis müssen Über- und Unterdruckmessung den jeweiligen Höchstwert einzeln einhalten. [4]
- Bei der Sanierung zum Effizienzhaus über KfW 261 können Luftdichtheitsmessungen als Teil der Fachplanung und Baubegleitung förderfähig sein. [7, 8]
Was ist ein Luftdichtheitskonzept — und warum brauche ich es?
Nach der FLiB-Anleitung beschreibt das Konzept den Verlauf der Luftdichtheitsebene, die Anschlüsse in ihren Grundzügen, die vorgesehenen Materialien und die Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Zuständigkeiten der Gewerke werden im gewerkeübergreifenden Koordinierungsgespräch abgestimmt. [3]
Am Beispiel einer Einfamilienhausmodernisierung führt die Broschüre vom Konzept über die Ausführungsplanung und Beauftragung bis zur gemeinsamen Abstimmung und Kontrolle der Ausführung. Sie richtet sich an Energieberatende, Ausführende, Planer, Architekten und Sachverständige und ist beim FLiB kostenfrei erhältlich. [2, 3]
Planen Sie die Kontrolle mit ein: Der FLiB empfiehlt eine baubegleitende Dichtheitsprüfung, solange die Luftdichtheitsebene noch zugänglich ist. Verkleidungen können Leckagen verdecken. [3]
Was ändert die neue DIN 4108-7 konkret?
Der Änderungsvermerk von DIN Media nennt den neuen Abschnitt 4 zum Luftdichtheitskonzept. Außerdem wurden Flüssigdichtstoffe in Text und Zeichnungen aufgenommen und die Anschlüsse im Metallleichtbau erweitert. [1]
Ein Luftdichtheitskonzept wird auch in den Technischen Mindestanforderungen zum KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ als Aufgabe der Energieeffizienz-Expertin oder des -Experten genannt. Diese Anforderung steht bereits in der Fassung von März 2023. [9]
Wie hängen Luftdichtheitskonzept und Nachweismessung zusammen?
§ 13 GModG verlangt eine dauerhaft luftundurchlässige Ausführung der wärmeübertragenden Gebäudehülle einschließlich ihrer Fugen nach den anerkannten Regeln der Technik. § 26 regelt die Prüfung und Anrechnung der Luftdichtheit im Energienachweis. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht zur Messung. [4, 5]
Für die Nachweismessung muss die luftdichte Hülle einschließlich sämtlicher Durchdringungen fertiggestellt sein. Das erläutern der FLiB und die KfW in den Technischen FAQ 16.04. Die ergänzende baubegleitende Prüfung bei noch zugänglicher Luftdichtheitsebene ist eine Empfehlung des FLiB; sie ersetzt in der Regel nicht die Schlussmessung. [3, 6, 10]
Grenzwerte und Messkennzahlen
Bei Prüfung und Anrechnung nach § 26 gelten folgende Höchstwerte. Die Passivhaus-Anforderung steht als gesondertes Kriterium des Passivhaus Instituts daneben. [4, 11]
| Gebäude / Standard | Kennwert | Höchstwert |
|---|---|---|
| Bis 1.500 m³ Luftvolumen, ohne raumlufttechnische Anlage | n50 | ≤ 3,0 h⁻¹ |
| Bis 1.500 m³ Luftvolumen, mit raumlufttechnischer Anlage | n50 | ≤ 1,5 h⁻¹ |
| Über 1.500 m³ Luftvolumen, ohne raumlufttechnische Anlage | qE50 | ≤ 4,5 m³/(h·m²) |
| Über 1.500 m³ Luftvolumen, mit raumlufttechnischer Anlage | qE50 | ≤ 2,5 m³/(h·m²) |
| Passivhaus, Kriterium des Passivhaus Instituts | n50 | ≤ 0,6 h⁻¹ |
Der Kennwert qE50 bezieht den Leckagestrom auf die Hüllfläche. Im Prüfbericht stehen die Werte für Unter- und Überdruck sowie der Mittelwert; für den gesetzlichen Nachweis muss jede der beiden Messreihen den Höchstwert einhalten. [4]
Die KfW schreibt keinen eigenen n50-Grenzwert vor. Wird der Dichtheitstest in der Bilanz angesetzt, muss er nachweislich durchgeführt werden. Nach der Förderrichtlinie BEG Wohngebäude vom 17.07.2026 muss die Luftdichtheit für die Stufe EH 40 EE messtechnisch bestimmt werden; Anforderungen an das Ergebnis bestehen nur, wenn die Luftdichtheit in der Berechnung angesetzt wird. Die Anrechnung von Wärmerückgewinnung setzt einen erfolgreichen Dichtheitstest voraus. Maßgeblich sind die Technischen FAQ 16.04 und 8.16. [10]
Wann können Messkosten gefördert werden?
Das KfW-Infoblatt zu förderfähigen Maßnahmen nennt bei der Sanierung sowohl die baubegleitende Leckageortung mittels Luftdichtheitsmessung als auch die Messung im Nutzungszustand. [8]
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus mit KfW 261 sind für Fachplanung und Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro Kreditbetrag pro Vorhaben mit Erreichen einer neuen Effizienzhaus-Stufe vorgesehen. Der Tilgungszuschuss beträgt 50 Prozent, also höchstens 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 4.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro; daraus ergeben sich höchstens 20.000 Euro Tilgungszuschuss. Diese Angaben betreffen die Sanierungsförderung im Programm 261. [7]
Besprechen Sie den Förderumfang mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem -Experten. Eine Übersicht bietet die Seite Förderprogramme.
Planung und Messung aufeinander abstimmen
Nehmen Sie das Luftdichtheitskonzept in die Beauftragung auf und klären Sie die Zuständigkeiten für Anschlüsse und Durchdringungen. Vereinbaren Sie den Zeitpunkt einer baubegleitenden Prüfung und der Schlussmessung. Den Umgang mit Gebäudeöffnungen sollten Sie vorab mit dem Messdienstleister abstimmen: Der nationale Anhang NA enthält dafür Präparations-Checklisten. [3, 6]
Für Ihr Vorhaben können Sie den Blower-Door-Test in Hamburg und eine unabhängige Energieberatung anfragen. Konkrete Projektfragen können Sie über Kontakt stellen.
Quellen
- DIN Media: DIN 4108-7:2026-04, Status und Änderungsvermerk
- FLiB: Vorstellung der aktualisierten Broschüre, Februar 2026
- FLiB: Anleitung zum luftdichten Bauen in Neubau und Modernisierung, Stand November 2025
- § 26 GModG: Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
- § 13 GModG: Dichtheit
- FLiB: Neues Gesetz – neue Messnorm
- KfW: Merkblatt Wohngebäude – Kredit 261, gültig ab 24.09.2026
- KfW: Förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0, Nr. 6.1.1 und 6.1.5
- KfW: Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau, Stand März 2023
- KfW: Technische FAQ, Version 7.0, Dezember 2025, Nr. 8.16 und 16.04
- Passivhaus Institut: Gebäudestandard Passivhaus