KfW 458 unterstützt Privatpersonen beim Einbau einer förderfähigen Heizung in bestehende Wohngebäude. Zum Zuschuss können neben der Grundförderung ein Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus gehören. Beide Boni setzen Selbstnutzung voraus. Welche Bausteine im Einzelfall greifen, richtet sich nach den Voraussetzungen im KfW-Merkblatt 458.
Förderbausteine richtig einordnen
Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen ist entfallen. Darauf weist die KfW-Mitteilung zur BEG-Reform hin. Alte Fördertabellen und darauf beruhende Zuschussrechnungen sind deshalb keine verlässliche Grundlage für einen neuen Antrag.
Für den Einkommensbonus zählt der Durchschnitt der zu versteuernden Haushaltseinkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung. Es zählt nicht der niedrigere der beiden Jahreswerte. Selbstnutzende Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einem Mehrfamilienhaus können die persönlichen Boni über einen Zusatzantrag beantragen. Einzelheiten regelt das Merkblatt.
Vertrag und Antrag aufeinander abstimmen
Vor der Antragstellung muss grundsätzlich ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage vorliegen. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Der Antrag wird über das Kundenportal „Meine KfW“ gestellt. Die Bestätigung zum Antrag (BzA) bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen; sie kann von einer Energieeffizienz-Expertin, einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachunternehmen erstellt werden. Quelle: KfW-Merkblatt 458.
Für dieselben förderfähigen Kosten darf nur ein Antrag bei KfW oder BAFA gestellt werden. Stimmen Sie daher die Kostenaufteilung ab, wenn Sie Heizungstausch und weitere Sanierungsmaßnahmen verbinden.
Weitere Informationen: Energieberatung, Förderprogramme und Kontakt.